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AGB

Teilnahmebedingungen „Sammeln für Vereine“

Stand: 20. April 2026

Teilnahmebedingungen „Sammeln für Vereine“
Franken-Therme Bad Windsheim GmbH
Erkenbrechtallee 10, 91438 Bad Windsheim
Kontakt: marketing@franken-therme.net

Mit der Einreichung der Bewerbung bestätigt der teilnehmende Verein diese Bedingungen verbindlich.

§ 1 Veranstalter und Charakter der Aktion

(1) Veranstalter der Aktion „Sammeln für Vereine“ (nachfolgend „Aktion“) ist die Franken-Therme Bad Windsheim GmbH (nachfolgend „Veranstalter“).
(2) Die Aktion ist ein wettbewerbsbasiertes Förderprojekt mit Gewinncharakter zur Unterstützung regionaler Vereine.
(3) Ziel der Aktion ist es, Vereine sichtbar zu machen und durch Community-Engagement zu fördern.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt an der Aktion sind eingetragene Vereine, nicht eingetragene Initiativen sowie gemeinnützige Organisationen (nachfolgend „Verein“) mit Sitz oder Tätigkeit innerhalb eines Radius von 35 km um Bad Windsheim.
(2) Die Bewerber*innen müssen befugt sein, im Namen des Vereins an der Aktion teilzunehmen und die eingesendeten Inhalte zu veröffentlichen.
(3) Ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen und deren Angehörige ersten Grades des Veranstalters, kommerzielle Unternehmen, politische Gruppierungen sowie Vereine, die bereits vertragliche Sponsoringpartner des Veranstalters sind. Beiträge, die gegen geltendes Recht, Moral oder die DSGVO verstoßen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

§ 3 Teilnahme und Ablauf

(1) Die Aktion besteht aus folgenden Phasen:
• Bewerbungsphase: 20.04.2026, 00:00 CEST, bis 17.05.2026, 23:59 CEST.
• Voting-Phase: 19.05.2026, 00:00 CEST, bis 25.05.2026, 23:59 CEST.
• Bekanntgabe der Startplätze (öffentlich): 26.05.2026 bis 20:00 CEST.
• Aktive Mitmachphase durch Besucher*innen der Franken-Therme: 08.–30.06.2026.
(2) Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung eines Beitrags gemäß § 4. Diese Beiträge werden auf den offiziellen Social-Media-Kanälen (Instagram und Facebook) des Veranstalters veröffentlicht.
(3) Die drei Beiträge mit den meisten zum Auswertungszeitpunkt sichtbaren Interaktionen („Likes“) auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des Veranstalters (Instagram und Facebook) erhalten einen Startplatz. Zwei weitere Startplätze werden per Zufallsprinzip unter allen übrigen teilnehmenden Vereinen vergeben, die weniger als 75 Mitglieder haben. Wenn sich weniger als zwei Vereine mit unter 75 Mitgliedern (und gültigen Beiträgen) anmelden, werden die beiden Startplätze in der nächsthöheren Kategorie (75–250 Mitglieder) per Los unter allen übrigen Anmeldungen vergeben. Die drei Beiträge mit den meisten Likes, die bereits qualifiziert sind, werden dabei nicht berücksichtigt.
(4) Die Benachrichtigung über die Auswahl für einen Startplatz erfolgt per E-Mail an die im Bewerbungsprozess angegebene Adresse bis spätestens 28.05.2026.
(5) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Stimmen ist der offizielle Auswertungszeitpunkt des Veranstalters.
(6) Bei Gleichstand entscheidet das Los.
(7) Bewerben sich genau fünf Vereine mit einem gültigen Beitrag, erhalten diese unmittelbar einen Startplatz für die Mitmachphase.
(8) Sollten sich weniger als fünf Vereine bewerben oder gültige Beiträge einreichen, behält sich der Veranstalter vor, die Aktion anzupassen oder nicht durchzuführen.

§ 4 Beiträge

(1) Der Verein übermittelt dem Veranstalter Beiträge zu dem Motto: „Unser Verein ist unser Kraftort, weil …“
(2) Erlaubte Formate der Beiträge:
– Foto: JPG/PNG, max. 5 MB, mind. 1080 × 1350 px, Verhältnis 4:3
– Video: MP4, max. 30 Sek., Hochformat 9:16, max. 50 MB
(3) Die Beiträge können per E-Mail an marketing@franken-therme.net oder über den individuellen Upload-Link, der nach Registrierung bereitgestellt wird, eingereicht werden.
(4) Es ist maximal ein Beitrag pro Verein zulässig.
(5) Der eingereichte Beitrag muss positiv, authentisch und technisch einwandfrei sein und darf keine Rechtsverstöße enthalten, insbesondere nicht gegen das UWG, StGB oder gegen Jugendschutzbestimmungen.
(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Beiträge abzulehnen. Manipulierte Inhalte werden disqualifiziert.

§ 5 Vor-Ort-Mitmachphase

(1) Während der aktiven Mitmachphase können Besucher der Franken Therme ihre Stimme für einen der fünf Vereine abgeben. Im Foyer der Franken-Therme erhalten die fünf ausgelosten Vereine jeweils einen Startplatz an der Aktionswand. Diese ist mit einer Sammelbox pro Verein ausgestattet.
(2) Jeder Gast, der im genannten Zeitraum eine Eintrittskarte vor Ort erwirbt, erhält ein Mitmachlos. Dieses kann in eine der insgesamt fünf Sammelboxen eingeworfen werden. Die drei Sammelboxen mit den meisten eingeworfenen Mitmachlosen gewinnen.
Die Stimmabgabe ist zusätzlich unabhängig vom Erwerb einer Leistung möglich. Eine gleichwertige kostenfreie Teilnahmemöglichkeit wird vor Ort bereitgestellt. Hierbei ist pro Person nur eine Stimmabgabe zulässig.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, geeignete organisatorische Maßnahmen zur Kontrolle der Stimmabgabe zu treffen (z. B. Ausgabeprozesse, Kennzeichnungen oder vergleichbare Verfahren).

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Verein räumt dem Veranstalter das einfache, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht (§ 31 UrhG) ein. Die Nutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung der Beiträge auf Website und Social Media des Veranstalters sowie die Verwendung zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dieser Aktion.
(2) Die Nutzung ist zeitlich unbeschränkt zulässig, soweit sie im Zusammenhang mit den in (1) genannten Zwecken erfolgt.
(3) Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte zu eigenständigen kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht ohne gesonderte Zustimmung des Vereins.
(4) Der Verein versichert die vollumfängliche Rechtefreiheit (Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und Markenrechte). Bei Verstößen kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die ihm vom Verein zur
Verfügung gestellten Beiträge Rechte Dritter beeinträchtigen. Für den Fall einer Inanspruchnahme des Veranstalters wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Verein, den Veranstalter in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und ihm sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie ihm jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften übertragen sind.

§ 7 Persönlichkeitsrechte

(1) Der Verein stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen ihre Einwilligung zur Nutzung erteilt haben.
(2) Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
(3) Für Verstöße haftet der Verein; eine Haftung des Veranstalters ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Der Veranstalter ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die ihm vom Verein zur Verfügung gestellten Beiträge Rechte Dritter beeinträchtigen. Für den Fall einer Inanspruchnahme des Veranstalters wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Verein, den Veranstalter in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und ihm sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie ihm jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 8 Gewinne

(1) Die drei in der aktiven Mitmachphase durch Erhalt der meisten Mitmachlose bestplatzierten Vereine erhalten folgende Förderbeträge:
1. Platz: 500 €
2. Platz: 350 €
3. Platz: 200 €
(2) Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Tausch ist ausgeschlossen.
(3) Die Auszahlung erfolgt per Überweisung an den Verein.

§ 9 Fairness und Manipulation

(1) Unzulässig ist insbesondere der Einsatz von Bots oder automatisierten Systemen, der Kauf von Interaktionen oder sonstige Manipulationsversuche und Maßnahmen zur gezielten und systematischen Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Beiträge auszuschließen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf eine unzulässige Beeinflussung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere die teilweise oder vollständige Nichtberücksichtigung von Stimmen, die Aberkennung von Platzierungen sowie der Ausschluss eines Vereins von der weiteren Teilnahme.
(4) Der Veranstalter ist ferner berechtigt, Abstimmungsergebnisse einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
(5) Entscheidungen hierüber erfolgen nach billigem Ermessen des Veranstalters.

§ 10 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle von Übertragungswegen oder fehlerhafte Einsendungen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Der Verein haftet vollumfänglich für die Inhalte der eingesandten Beiträge.

§ 11 Datenschutz

(1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Franken-Therme Bad Windsheim GmbH
(2) Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere der Vereinsname inklusive der entsprechenden Ansprechpartner, Kontaktdaten sowie sämtliche eingereichten Inhalte.
(3) Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Durchführung der Aktion, zur Veröffentlichung der Beiträge sowie insgesamt zur Öffentlichkeitsarbeit.
(4) Als Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung gelten Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO (Durchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Öffentlichkeitsarbeit).
(5) Die Veröffentlichung erfolgt auch über Plattformen von Drittanbietern (z. B. Instagram, Facebook).
(6) Die Speicherung der übermittelten Inhalte erfolgt bis 31.12.2028
(7) Betroffenenrechte bestehen gemäß der DSGVO.
(8) Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://franken-therme.net/datenschutz/

§ 12 Social-Media-Hinweis

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§ 13 Ausschluss

Der Veranstalter kann Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Bedingungen ausschließen.
§ 14 Änderungen und Abbruch
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion bei Vorliegen wichtiger Gründe anzupassen oder abzubrechen. Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, rechtlichen Gründen oder höherer Gewalt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ist unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

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